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Verantwortung für die Region

 

  • Für wirtschaftliche Stabilität und Beschäftigung in der Region
  • Verantwortung für die Menschen und das Gemein­wohl
  • Förderung von Teilhabe und sozialer Infrastruktur in der Region
Überblick

Verantwortung als Teil des Auftrags

Sparkassen gehören zu den Menschen und Unternehmen vor Ort. Ihre Sparkasse unterstützt die Menschen in ihrer Region und stärkt die lokale Wirtschaft. Dabei denken Sparkassen weiter als nur in Zahlen. Sie achten auf ein Gleichgewicht aus wirtschaftlichem Erfolg und sozialer Verantwortung.

Engagement für die Region

Eine lebenswerte Region lebt vom Miteinander. Sehen Sie hier, wo sich die Sparkassen engagieren. In Projekten für Bildung, Kultur, Sport und eine intakte Umwelt.

Passende Angebote für jede Lebenslage

Ihre finanziellen Entscheidungen entfalten Wirkung. Sparkassen stellen Produkte bereit, die ökologische oder soziale Kriterien berücksichtigen, wie sie in den jeweiligen Produktunterlagen ausgewiesen sind.

Das Bild zeigt den Vorstand und die Nachhaltigkeitsbeauftragte der Sparkasse Hameln-Weserbergland mit der Geschäftsführerin und weiteren Mitarbeitenden der Klimaschutzagentur Weserbergland bei Übergabe der Mitgliedsurkunde im Innenhof der Sparkasse Hameln-Weserbergland

Wir engagieren uns im Bündnis Klimaneutrales Weserbergland der Klimaschutzagentur Weserbergland und arbeiten dort gemeinsam mit Kommunen, Unternehmen und weiteren Partnern an Maßnahmen für Klimaschutz, Energie­effizienz und einen verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen. Als Sparkasse Hameln-Weserbergland verstehen wir dieses Engagement als wichtigen Bestandteil unseres öffentlichen Auftrags. Gemeinsam mit den Mitgliedern des Bündnisses wollen wir Verantwortung für unsere Region übernehmen und zu einer lebenswerten Zukunft im Weserbergland beitragen.

Umwelt und Klima

Die Sparkassen verringern Schritt für Schritt den Energieverbrauch und den Ressourcenverbrauch im Geschäftsbetrieb. Bei Finanzierungen und in der Beratung berücksichtigen sie ökologische Anforderungen.

Soziales und Region

Die Sparkassen setzen sich für Teilhabe und gesellschaftlichen Zusammenhalt ein. Sie unterstützen Projekte und Einrichtungen in ihren Regionen.

Nähe vor Ort

Kundinnen und Kunden, Mitarbeitende, Träger, Menschen vor Ort – die Sparkasse pflegen einen intensiven Austausch mit allen Anspruchsgruppen.

Transparenz schafft Vertrauen

Mehr zu Zahlen, Daten und Fakten rund um das Thema finden Sie im Bericht an die Gesellschaft der Sparkassen-Finanzgruppe.

Die Sparkasse als Arbeitgeberin

Ausbildung, Weiterbildung, Vereinbarkeit und Gesundheitsangebote schaffen Perspektiven für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Region.

Offenlegungen

EU-Offenlegungs­verordnung – Nachhaltigkeits­bezogene Offen­legungen

Anlage­beratung

Informationen gemäß Art. 3 Abs. 2, Art. 5 Abs. 1 und Art. 4 Abs. 5 lit. a Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

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Versicherungs­vermittlung

Informationen von Versicherungsvermittlern gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor
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Nach­haltigkeit in der Vermögensverwaltung

Informationen im Rahmen der OffenlegungsVO für Finanzmarkt­teilnehmer (Vermögens­verwaltung)

 

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen:

Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitions­entscheidungen auf Nach­haltig­keits­faktoren für die Vermögens­verwaltung der Sparkasse Hameln-Weserbergland

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Frankfurter Bankgesellschaft 
Informationen gemäß Art. 3 Abs. 1 und Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR)PDF-Dokument ansehen
Vorvertragliche Informationen zu den in Art. 8 Abs. 1,2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten - Portfolio 1 bis 5PDF-Dokument ansehen
Informationen gemäß Art. 10 Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR) - Portfolio 1 bis 5PDF-Dokument ansehen
Regelmäßige Informationen zu den in Art. 8 Abs. 1,2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten - Portfolio 1 bis 5PDF-Dokument ansehen

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