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Überblick

Werden Sie Privat­patient beim Zahn­arzt

Das geht ganz einfach mit der Zahn­zusatz­versicherung der VGH. Zahnarzt­besuche belasten schnell den eigenen Geld­beutel. Sinnvolle medizinische Leistungen erstattet die gesetzliche Kranken­versicherung oftmals nicht oder nur teil­weise. Mit einer Zahn­zusatz­versicherung schützen Sie sich vor hohen Zuzahlungen und sichern sich eine bessere zahn­medizinische Versorgung.

Vertragspartner: VGH Versicherungen, Provinzial Krankenversicherung Hannover AG, Schiffgraben 4, 30159 Hannover

Früh starten lohnt sich

Je früher Sie eine VGH Zahnzusatz­versicherung abschließen, desto niedriger sind Ihre Beiträge.

App: VGH Gesundheit

„VGH Gesundheit“ ist die App für alle Kunden mit einer VGH Krankenversicherung. Mit ihr können Sie Rechnungen, Rezepte, Verordnungen oder Heil- und Kostenpläne einreichen. Ganz einfach und bequem, ob von zu Hause oder unterwegs. Der Download ist kostenlos.

Details

Die VGH Zahnzusatz­versicherung im Detail

  Zahn­behandlung 90 Zahn­ersatz 50 Zahn­ersatz 30

Zahnersatz und Einlage­füllungen  (mehr)

Implantate (mehr)
Inlays (mehr)
Plastische Zahn­füllungen (mehr)
Professionelle Zahn­reinigung (mehr)
Kiefer­orthopädie bis Alter 18 (mehr)
Allgemeine Zahnärztliche Leistungen (mehr)
Wurzel­behandlung (mehr)
Parodontologische Leistungen (mehr)
Chirurgische Leistungen (mehr)

Hier sehen Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.

Richtig kombiniert

Mit Dental plus 50 der Kombination der Tarife Zahn­behandlung 90 und Zahn­ersatz 50 sichern Sie sich eine optimale Versorgung im Fall einer Zahn­behandlung, bei Zahn­ersatz und für Kinder und Jugendliche bei kiefer­orthopädischen Maßnahmen.

Service

Schnelle Antworten finden

FAQ – die häufigsten Fragen und Antworten zur Zahn­-Zusatz­versicherung

Für wen ist eine Zahnzusatzversicherung wichtig?

Für alle gesetzlich Versicherten, denn die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV) bietet nur noch eine Grund­versorgung und Fest­kosten­zuschüsse für eine Standard­versorgung. Nicht alle medizinisch auch sinnvollen Behandlungen werden von der GKV bezahlt.

Was spricht für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung?

Größere Zahn­behandlungen und ernste Zahn­schäden können Sie in jedem Alter treffen – auch wenn Sie bisher völlig gesunde Zähne hatten. Zahn­bett- und Zahn­fleisch­entzündungen oder gar Unfälle können schon in jungen Jahren eine teure Behandlung notwendig machen. Darum ist eine Ab­sicherung für jeden wichtig.

Ist eine Zahnzusatzversicherung auch für Kinder sinnvoll?

Auch für Kinder und Jugendliche empfiehlt sich der Abschluss einer Zahn­zusatz­versicherung. Denn durch einen Unfall oder kiefer­orthopädische Behandlungen fallen schnell hohe Kosten an.

Bei vielen Kindern und Jugendlichen sind aus medizinischen Gründen kiefer­orthopädische Maßnahmen nötig. Denn was jetzt versäumt wird, begleitet Ihre Kinder unter Umständen ein Leben lang. Hinzu kommt, dass die günstigen Beiträge die Entscheidung für diesen wichtigen Schritt leicht machen.

Ein weiterer Pluspunkt: Die VGH leistet auch schon in den kiefer­orthopädischen Indikations­gruppen I und II, in denen die GKV noch keine Zahlungen vorsieht.

Gibt es Wartezeiten, bis der Versicherungsschutz wirkt?

In den Zahn­zusatz­tarifen der VGH beträgt die Wartezeit nur sechs Monate.

Bis zu welchem Betrag werden meine Kosten erstattet (Zahnstaffel)?

Treue zahlt sich aus. Je länger der Vertrag läuft, desto mehr Kosten werden erstattet. Für die Zahn­ersatz­tarife der VGH gilt die folgende Zahn­staffel:

1. Versicherungs­jahr bis zu 500 Euro

2. Versicherungs­jahr bis zu 750 Euro

3. Versicherungs­jahr bis zu 1.500 Euro

4. Versicherungs­jahr bis zu 2.000 Euro

5. Versicherungs­jahr bis zu 3.000 Euro

6. Versicherungs­jahr bis zu 10.000 Euro

Bei Unfällen entfallen die Höchst­sätze. Für einzelne Leistungen gelten weitere Höchst­grenzen. Für den Zahn­behandlungs­tarif 90 erhalten Sie nach Ablauf der Warte­zeit die vollen Tarifleistungen (keine Zahn­staffel).

Anbieter: VGH Versicherungen, Provinzial Krankenversicherung Hannover AG, Schiffgraben 4, 30159 Hannover; Tel. 0800 1750 844 (kostenfrei) oder 0511 362 0 (zum üblichen Ortstarif), Fax 0511 362 29 60, E-Mail: service@vgh.de, Handelsregister: HRB: Hannover 59699.

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