Wenn Sie keinen Freistellungsauftrag einreichen bzw. Ihre Kapitalerträge den eingereichten Freistellungsauftrag übersteigen, führt Ihre Sparkasse die Abgeltungsteuer auf die Kapitalerträge in Höhe von 25 Prozent ans Finanzamt ab – gegebenenfalls zuzüglich Kirchensteuer. Es lohnt sich also, aktiv zu werden. Gerne informiert Sie Ihre Beraterin oder Ihr Berater, wie Sie Ihr Vermögen sinnvoll strukturieren.
Ab dem 1. Januar 2016 werden Freistellungsaufträge nur noch berücksichtigt, wenn die Steuer-Identifikations- nummer (Steuer-ID) vorliegt. Wegen dieser steuerrechtlichen Vorschriften müssen wir Ihre Steuer-ID erheben. Bei gemeinsam erteilten Freistellungsaufträgen von Ehegatten/Lebenspartnern benötigen wir die Steuer-ID beider Ehegatten/Lebenspartner.
Ihre Steuer-ID (11 Ziffern) finden Sie in der Mitteilung des Bundeszentralamtes für Steuern oder in Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid (nicht zu verwechseln mit der „Steuernummer“). Sie erhalten diese auch schriftlich bei Ihrem zuständigen Finanzamt oder können sie elektronisch beim BZSt unter www.identifikationsmerkmal.de anfordern.
Bitte teilen Sie uns Ihre Steuer-ID über den Button "Jetzt Steuer-ID mitteilen" mit, wenn Sie eine entsprechende Mitteilung von uns erhalten haben.
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