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Überblick

Reisen Sie gelassen in den Urlaub

Wenn Sie im Ausland ärztliche Hilfe benötigen, kann es schnell teuer werden. Damit Sie im Fall der Fälle nicht auf den Kosten sitzen­bleiben, sollten Sie eine Reise­kranken­versicherung abschließen. Ob Weltreise oder Kurztrip, Auslands­aufenthalt oder Schüler­austausch – die VGH Auslandsreise­krankenversicherung bietet Ihnen den passenden Reise­kranken­versicherungs­schutz für sich und Ihre Familie. Dieser schützt Sie vor hohen Kosten bei ärztlicher Behandlung im Ausland, die Ihre gesetzliche Kranken­kasse nicht oder nur teilweise erstattet.

Die Vorteile der VGH Auslandsreise­krankenversicherung:

  • Übernimmt die Kosten für medizinisch sinnvolle und vertretbare Transporte und Medikamente
  • Versichert Sie ohne Gesundheits­prüfung
  • Familien­plus: Rück­transport auch für eine Begleit­person

Vertragspartner: VGH Versicherungen
Landschaftliche Brandkasse Hannover
Schiffgraben 4, 30159 Hannover

Details

Die Auslands­reise­kranken­ver­sicherungen im Detail

Die VGH Auslandsreise­krankenversicherung für Urlaubs- und Geschäfts­reisen gibt es in zwei Varianten: Für Einzel­personen (AK-E) und für Familien (AK-F).

VGH Auslandsreise­krankenversicherung für Urlaubs- und Geschäftsreisen

  VGH Reise­kranken­Schutz (AK-E) VGH Reise­kranken­Schutz (AK-F)
Reisedauer (1) Jeweils maximal 8 Wochen Jeweils maximal 8 Wochen
Versicherte Personen Einzel­personen Familien (2)

Leistungen

   
Ambulante Heil­behandlungen (3)
Stationäre Heil­behandlungen (4)
Zahnärztliche Heil­behandlungen (5)
Rück­transport nach Hause (6)
Suche, Rettung und Bergung (7) bis zu 5.000 Euro bis zu 5.000 Euro
Betreuungs­leistungen für Kinder (8)    
Überführungs­kosten bei Tod (9)    
24-Stunden-Notruf-Service (10)    

Ihr Jahresbeitrag

pro Person pro Familie (11)
0 - 59 Jahre 11,40 Euro 26,40 Euro
60 - 69 Jahre 33,60 Euro 66,60 Euro
ab 70 Jahre 51,60 Euro 103,20 Euro

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen ausgewählten Überblick über die Versicherungs­leistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grundlage für den Versicherungs­schutz sind ausschließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen.

Für jede Reise die Richtige

Versicherungs­schutz für zum Beispiel Au-pairs und Austausch­studenten

Sie machen einen Austausch oder möchten sich im Ausland weiter­bilden? Dann brauchen Sie für diese Zeit eine verläss­liche Reise­kranken­versicherung.

Versicherungs­schutz für längere Auslands­aufenthalte (365 Tage bis 5 Jahre)

Sie planen einen längeren Auslands­aufenthalt und haben noch keine Reise­kranken­versicherung? Dann sichern Sie sich hier ab.

Lassen Sie sich beraten und vereinbaren Sie einen Termin.

Vertragspartner: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg (Kooperations­partner der VGH)

Service

FAQ – die häufigsten Fragen und Antworten zur VGH Auslandsreise­krankenversicherung

Wer kann sich versichern?

Versichern können sich Personen,

  • deren ständiger Wohn­sitz in der Bundes­republik Deutschland liegt und
  • die nur vorüber­gehend ins Ausland reisen.

In der Variante AK-F sind neben dem Versicherungs­nehmer auch dessen Familien­angehörige versichert, wenn deren ständiger Wohn­sitz in der Bundes­republik Deutschland liegt und sie mit dem Versicherungs­nehmer in häus­licher Gemeinschaft leben. Als Familien­angehörige gelten dabei der Ehe­partner oder der Lebens­partner sowie die minder­jährigen Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflege­kinder).

Für welche Auslandsreisen gilt der Versicherungsschutz?

Die Versicherung gilt für alle Auslands­reisen, die von der versicherten Person innerhalb eines Versicherungs­jahres unternommen werden und einen Zeit­raum von 8 Wochen nicht übersteigen. Dauert eine Reise länger als 8 Wochen, besteht die Leistungs­pflicht nur für die ersten 8 Wochen dieser Reise.

Für Auslands­reisen zum Zwecke einer Heil­behandlung besteht kein Versicherungs­schutz.

Wo gilt der Versicherungsschutz der VGH Auslandsreise­krankenversicherung?

Der Versicherungs­schutz erstreckt sich auf das Ausland. Als Ausland gelten die Länder, in denen die versicherte Person keinen ständigen Wohn­sitz unterhält; die Bundes­republik Deutschland gilt nicht als Ausland.

Wie lange gilt eine abgeschlossene VGH Auslandsreise­krankenversicherung?

Der Versicherungs­vertrag wird für ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird.

Was muss ich im Schadenfall tun und welche Unterlagen werden benötigt?

Bei Eintritt des Versicherungs­falls sollte der Notruf­service (unter der Telefonnummer +49(0)4441/905-4441) zur Beratung und Unterstützung eingeschaltet werden. Erforderlich ist dies insbesondere vor einem zu erwartenden stationären Aufenthalt, damit für Sie z. B. ein geeignetes Kranken­haus gesucht werden kann und Sie nicht in Vorleistung der Kranken­haus­kosten treten müssen. Bei Rück­transport aus dem Ausland und bei Reise­betreuung für Kinder muss der Notruf­service zur Vermeidung von Leistungs­einschränkungen in jedem Fall eingeschaltet werden.

Bitte senden Sie im Schaden­fall Ihre Belege an den ALTE OLDENBURGER Kranken­versicherung von 1927 V.V.a.G.

Reichen Sie immer Original­unterlagen ein; nur gegen Vorlage der Originale ist der Versicherer zur Leistung ver­pflichtet. Darüber hinaus müssen die geforderten und für die Prüfung der Leistungs­pflicht erforderlichen Nach­weise erbracht sein.

Anbieter: VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover; Tel. 0800 1750 844 (kostenfrei) oder 0511 362 0 (zum üblichen Ortstarif), Fax 0511 362 29 60, E-Mail: service@vgh.de, Handels­register: HRA Hannover 26227 in Kooperation mit der ALTE OLDENBURGER Kranken­versicherung von 1927 V.V.a.G., Alte-Oldenburger-Platz 1, 49377 Vechta, Postfach 13 63, 49362 Vechta; Tel. 0 44 41 905-0, Fax 0 44 41 905-470, E-Mail: info@alte-oldenburger.de, www.alte-oldenburger.de, Vorstand Manfred Schnieders (Vorstands­vorsitzender), Dr. Dietrich Vieregge, Vorsitzender des Aufsichtsrates Georg Hake, Amtsgericht Oldenburg HRB 110012

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